Sektion Ruegsau

Vernehmlassung

Änderung der Verfassung des Kantons Bern

02.07.2016

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, uns zur Änderung der Kantonsverfassung zu äussern.

Grundsätzlich teilen wir die Einschätzungen der vorberatenden Kommission, dass bei den Volksrechten und den parlamentarischen Instrumenten prinzipiell kein grosser Handlungsbedarf ausgewiesen wäre, zumal auch die geprüften Änderungsvorschläge z.T. gravierende Nachteile aufweisen. Eine allfällige Änderung in diesen Bereichen müsste sich auf überzeugende Begründungen stützen können, was nach unserem Dafürhalten hier nicht der Fall ist.

Insgesamt scheint uns somit fraglich, ob bei dieser Ausgangslage überhaupt eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung durchgeführt werden sollte. Denn die Verfassung sollte grundsätzlich nur geändert werden, wenn eindeutiger Handlungsbedarf besteht. Da dies aus unserer Sicht nicht der Fall ist, schlagen wir vor, allfällige Änderungen zu verschieben und erst wieder an die Hand zu nehmen, wenn die Verfassung aus anderen Gründen ohnehin geändert werden muss.

Falls es zu einer Verfassungsänderung käme, wäre die Einführung eines Verordnungsvetos zu prüfen. Bereits die Existenz eines solchen dürfte aus unserer Sicht dazu beitragen, dass der Regierungsrat beim Entwurf beziehungsweise bei Änderungen von Verordnungen den Willen des Gesetzgebers respektiert.

Fragezeichen stellen sich betreffend Erhöhung der Ausgabenkompetenzen für den Regierungsrat. Erfahrungen aus der Vergangenheit (bspw. im Falle der Subventionen an das Spiezer Krankenheim Solina, die ohne Rechtsgrundlagen geflossen sind) zeigen, dass ein genaues Hinschauen (leider) notwendig ist. Zudem scheint uns auch diese Änderung nicht dringlich. Eine Erwähnung der Parlamentsdienste in der Verfassung schliesslich würde zwar die bereits gelebte Struktur abbilden, auch diese Änderung ist aber aus unserer Sicht weder zwingend noch dringlich und rechtfertigt die Änderung der Verfassung und somit die Durchführung einer Volksabstimmung nicht.

Für die Berücksichtigung unserer Anliegen danken wir Ihnen bestens.