Sektion Ruegsau

Vernehmlassung

Bericht Sonderschulpädagogik

28.06.2017

DIe Stellungnahme wurde mittels Online-Fragebogen durchgeführt. Im Folgenden sind die Antworten wiedergegeben. Die Vernehmlassungsteilnehmer hatten folgende Antwortmöglichkeiten: voll und ganz einverstanden, eher einverstanden, eher nicht einverstanden, ganz und gar nicht einverstanden, Enthaltung. Bei jeder Frage bestand zudem die Möglichkeit, weitere Bemerkungen anzubringen.

1. Für die Sonderschulbildung ist im Kanton Bern neu die Erziehungsdirektion zuständig.
voll und ganz einverstanden

2. Die Bedarfsabklärung erfolgt mit dem von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
entwickelten standardisierten Abklärungsverfahren (SAV).
eher einverstanden
Zusätzliche Bemerkungen: Zentral ist, dass auf die Kostenentwicklung geachtet wird. Das SAV hat ein Potenzial zu erheblichen Mehrkosten, z.B. betreffend Personal, das im Bereich der Diagnostik tätig ist. Wichtig ist ebenfalls eine konsequente Orientierung am Sonderpädagogik-Konkordat, insbesondere auch in Bezug auf die Begrifflichkeiten.

3. Über die Zuweisung entscheidet das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung der ERZ.
voll und ganz einverstanden

4. Für Schülerinnen und Schüler gilt die Pflicht zum Besuch der zugewiesenen Schule.
voll und ganz einverstanden

5. Der Kanton ist für die Schulplätze besorgt.
voll und ganz einverstanden

6. Die Sonderschulen nehmen im Rahmen der im Leistungsvertrag getroffenen Abmachungen ihre Verpflichtungen betreffend der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern wahr.
eher einverstanden
Zusätzliche Bemerkungen: Es ist zu wenig konkret geregelt, was geschieht, wenn es zu wenige Aufnahmeplätze gibt.
7. Der Lehrplan der Regelschule ist auch für die Sonderschule verbindlich.
voll und ganz einverstanden

8. Die integrative Sonderschulbildung wird neu geregelt, die Gesamtverantwortung liegt bei der Regelschule.
eher nicht einverstanden
Zusätzliche Bemerkungen: Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, dass das Bildungsniveau an der Regelschule wegen des integrativen Ansatzes nach unten sinkt! Deshalb kann es auch nicht angehen, alles der Regelschule aufzubürden und damit in Kauf zu nehmen, dass die normal und überdurchschnittlich begabten Kinder, die unsere Zukunft sind, auf der Strecke bleiben. Das Bildungssystem hat sich somit an den Bedürfnissen der Mehrheit zu orientieren, und dies sind die normal und überdurchschnittlich begabten Kinder. Zudem ist zu vermeiden, dass Regelschulen, die ein Kind nicht aufnehmen wollen, zum Buhmann gemacht werden. Zu bedenken ist schliesslich, dass ein Kind unter Umständen ausserhalb der Regelschule auch besser aufgehoben sein kann.

9. Die Logopädie und die Psychomotorik werden – mit Ausnahme hochspezialisierter Interventionen – in das Grundangebot der Regelschule
eher nicht einverstanden
Zusätzliche Bemerkungen: Es stellt sich die Frage, ob die Logopädie und Psychomotorik wirklich zum Grundangebot der Regelschule gehören muss. Zu klären ist zudem die Frage, ob es Kostenmodelle gibt für den angedachten Wechsel bei den Logopäden und Psychomotoriktherapeuten für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die momentan meist freiberuflich arbeiten und künftig vom Kanton angestellt werden.
10. Lehrpersonen der Sonderschulbildung haben vergleichbare Anstellungsbedingungen wie jene der Regelschule.
eher einverstanden
Zusätzliche Bemerkungen: Es ist genauer aufzuzeigen, wie hoch die Kosten sind, die auf den Kanton und auf die Gemeinden zukommen (wer zahlt was und wieviel)?
11. Die Abgeltung der Leistungen wird neu geregelt, dabei werden normierte Leistungspauschalen
eher einverstanden
Zusätzliche Bemerkungen: Auch hier sind die Kostenfolgen und die Zusammensetzung der Kosten genau aufzuzeigen, die diesbezüglichen Aussagen sind momentan zu schwammig. Die SVP Kanton Bern erwartet spätestens im Vortrag zur Vernehmlassung zur nächsten Revision des Volksschulgesetzes genaue Auskünfte.
12. Die Aufsicht über die Sonderschulbildung obliegt dem Schulinspektorat.
voll und ganz einverstanden
13. Sonderschulheime haben zwei Leistungsaufträge, einen für die Leistungen der Sonderschulbildung mit der ERZ und einen für die sozialpädagogischen Betreuungsleistungen mit der dafür zuständigen Direktion.
voll und ganz einverstanden

14. Sollten Sie noch zu anderen Aspekten des Berichts eine Stellungnahme abgeben wollen, ist hier die Möglichkeit dazu.
Zentral ist, dass die Kosten und die Verschiebung von Kosten vom Kanton auf die Gemeinden detailliert aufgezeigt werden, insbesondere auch betreffend Abklärungsverfahren und Anpassung der Anstellungsbedingungen. Momentan fehlen die Angaben zu den zusätzlichen Kosten, die erwartet werden müssen (vgl. dazu die zusätzlichen Bemerkungen zu Frage 2), sowie zu Ersparnissen, die erreicht werden können. Die SVP erwartet weiter Aussagen betreffend Kostenverschiebungen von der GEF zur ERZ.
Vermisst werden auch Aussagen zu den innerhalb der Regelschule betreuten Kindern mit besonderem Förderbedarf, womit leider eine Chance vertan wird, den gesamten Bereich der Sonderpädagogik strategisch auszurichten.
Ebenfalls finden sich keine Angaben über Massnahmen, die die ERZ ergreifen will, um dem Trend nach immer mehr teuren Sondersettings entgegenzuwirken. Die Zunahme der Anzahl Kinder mit Förderbedarf weckt in der SVP Kanton Bern eine grosse Besorgnis. Diesem „Therapiewahn“ insbesondere im integrativen Bereich ist mit geeigneten Massnahmen zu begegnen und es ist eine möglichst hohe Zurückhaltung zu üben.